• 16.03.2024: Windpark Hohfleck: Klage einer Umweltvereinigung teilweise erfolgreich

    Der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 11. Dezember 2023 der Klage eines Umweltverbands gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen (Windpark Hohfleck/Sonnenbühl) teilweise stattgegeben und die Genehmigung aufgehoben, soweit die pauschale Abschaltung während der Brutzeit zukünftig durch ein automatisches Abschaltsystem in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde ersetzt werden kann. Zu diesem Urteil liegen nun die Urteilsgründe vor.

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  • 03.02.2024: Erfolgreiche Klimaklage – aber wird sie Folgen haben? – Umweltforum Osnabrücker Land e.V.

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg hat heute in einem spektakulären Urteil festgestellt, dass die Bundesregierung ein Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für die Sektoren Gebäude und Verkehr zu beschließen hat. Aktualisiert mit Link zum Urteil!

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  • 24.12.2023: Pressemitteilung Nr. 95/2023: Bundesverwaltungsgericht stärkt den Artenschutz

    "Die Naturschutzbehörden sind grundsätzlich befugt, gegenüber Betreibern bestandskräftig genehmigter Windenergieanlagen nachträgliche Anordnungen zur Verhinderung von Verstößen gegen das artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu treffen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nach Genehmigungserteilung wesentlich geändert hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden". Mit dieser Entscheidung vom 19.12.2023 hat das BVerwG nachträgliche Schutzmaßnahmen für streng geschützte Arten für rechtens erklärt.

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  • 06.12.2023: Neues vom OVG Münster: Windenergie übertrumpft Denkmalschutz

    Das OVG Münster hat festgestellt, dass der Ausbau von Windkraft regelmäßig Vorrang vor denkmalrechtlichen Belangen hat. In einem konkreten Fall, in dem eine Windenergieanlage in der Nähe eines denkmalgeschützten Wasserschlosses geplant war, entschied das Gericht für das Windenergieprojekt. Die Entscheidung basiert auf § 2 EEG. Welche Bedeutung das Urteil hat und was dies für künftige Gerichtsentscheidungen bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Dr. Oliver Frank.

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  • 11.11.2023: Klage gegen „Himmelreich“ – NABU NRW

    Die Klage gegen eine Genehmigung zur Errichtung eines Windparks in der ornithologisch besonders wertvollen Feldflur Himmelreich im Hochsauerlandkreis wird weiter verhandelt.

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  • 21.09.2023: EuGH-Urteil: Deutschland verstößt gegen EU-Recht

    Deutschland hat bei seinen Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebieten gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen – so lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Jetzt muss nachgebessert werden, sonst drohen Strafzahlungen.

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  • 24.08.2023: Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: § 13 b des Baugesetzbuches ist europarechtswidrig

    In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) für europarechtswidrig befunden, da diese Vorschrift beschleunigte Bebauungsplanverfahren im Außenbereich pauschal ohne Durchführung einer Umweltprüfung zulässt (BVerwG, Urteil vom 18.07.2023, Aktenzeichen 4 CN 3.22).

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  • 07.07.2023: Welche Störungen sind Tierarten zuzumuten? – Umweltforum Osnabrücker Land e.V.

    Während sich Naturschützer Sorgen um die Verabschiedung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur machen, schleifen bei uns Gutachter, Verwaltungen und Gerichte an den artenschutzrechtlichen Standards herum.

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  • 02.06.2023: OVG Münster: § 2 EEG ermöglicht nicht privilegierte WEA

    Das OVG Münster hat mit Hilfe von § 2 EEG nicht privilegierte WEA als sonstiges Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB für zulässig erachtet.

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  • 13.04.2023: OVG NRW: Besonderer Artenschutz – Beschädigungsverbot – Windenergieanlagen und Mornellregenpfeiffer

    Die Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen (- OVG NRW, Urt. v. 29.11.2022 – 22 A 1184/18 -) betrifft eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung von 11 Windenergieanlagen (WEA). Der Vorhabenstandort sowie die ihn umliegenden Flächen werden vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Neben den Arten Rotmilan, Wachtel und Wiesenweihe sind vor allem Mornellregenpfeifer, die den Vorhabenstandort und die ihn umliegenden Flächen als Rastplätze nutzten, artenschutzrechtlich betroffen. Die Mornellregenpfeifer zeigen gegenüber WEA ein Meideverhalten und würden daher die Rastplätze um den Vorhabenstandort aufgeben. Rechtlicher Maßstab ist unter anderem das Beschädigungsverbot in § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. Ein Beitrag von Jan Sereda-Weidner, LL.M., Kassel erschienen im INDUR Schnellbrief Nr. 237 März/April 2023, 89 - 93

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