10 H – Regelung

Bayern machte als einziges Bundesland von einer zeitlich befristeten Ausnahmeregelung im Bundesbaugesetzt Gebrauch, nach dem die Länder selbst Abstandsregelungen erlassen können. Sie erließ die 10 H - Regelung, wonach der Abstand zwischen einem Windrad und der angrenzenden Wohnbebauung das Zehnfache der Höhe der Anlage betragen muss.


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