EEG

Das Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) trat im Jahre 2000 in Kraft und wurde seither mehrfach novelliert. Es regelt den Einspeisevorrang für Strom aus Sonne, Wind und Biogas, also die Pflicht der Netzbetreiber, den sogenannten "grünen" Strom bevorzugt ins Netz zu lassen. Damit verbunden sind feste Vergütungen für die Betreiber von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien (Einspeisevergütung). Das EEG beinhaltet auch die Ausbauziele der Bundesregierung für die Erneuerbaren. Demnach soll deren Anteil am Stromverbrauch bis 2030 mindestens 50 und 2050 mindestens 80 Prozent sein.

Siehe auch

Synonyme für EEG:

EEG-Umlage, EEG-Subvention, Erneuerbare-Energien-Gesetz

Eine Quelle

Nr. Titel/URL Autor Verlag Jahr Seite
1   https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/ BMJV BMJV 2014   [Aufgerufen am 04.02.2020]

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