Privilegierung

Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist in Deutschland das Bauen im Außenbereich, also abseits von geschlossenen Siedlungsgebieten, grundsätzlich verboten. Davon ausgenommen sind nur "privilegierte" Bauvorhaben wie die Errichtung von land- und forstwirtschaftlichen Gebäuden. Seit 1997 zählen auch Windkraftanlagen zu den privilegierten Bauvorhaben im Außenbereich.


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