Lexikon der Energiewende

Wir wollen im Folgenden einen kurzen und problemorientierten Überblick über die zentralen Stichworte der Energiewende und ihrer Einzelaspekte bieten. Diese angebotenen Informationen können über die "Links" am Ende des Textes weiter vertieft werden.

10 H - Regelung

Bayern machte als einziges Bundesland von einer zeitlich befristeten Ausnahmeregelung im Bundesbaugesetzt Gebrauch, nach dem die Länder selbst Abstandsregelungen erlassen können. Sie erließ die 10 H - Regelung, wonach der Abstand zwischen einem Windrad und der angrenzenden Wohnbebauung das Zehnfache der Höhe der Anlage betragen muss.

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BImSchG

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Blackout

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Dekarbonisierung

Auf dem G7 - Gipfel im Jahre 2015 beschlossen die Regierungschefs der sieben wichtigsten Industrienationen, im Laufe dieses Jahrhunderts von der Nutzung kohlestoffhaltiger bzw. chemischer Energieträger Abschied zu nehmen. Deutschland soll bis zum Jahr 2050 weitgehend "treibhausgasneutral" sein.

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Dunkelflaute

Unter Dunkelflaute versteht man ein Wetterphänomen, bei den die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Dann drehen sich die Windräder nicht, und die Energiewende offenbart ihre Schwachpunkte.

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EEG

Das Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) trat im Jahre 2000 in Kraft und wurde seither mehrfach novelliert. Es regelt den Einspeisevorrang für Strom aus Sonne, Wind und Biogas, also die Pflicht der Netzbetreiber, den sogenannten "grünen" Strom bevorzugt ins Netz zu lassen. Damit verbunden sind feste Vergütungen für die Betreiber von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien (Einspeisevergütung). Das EEG beinhaltet auch die Ausbauziele der Bundesregierung für die Erneuerbaren. Demnach soll deren Anteil am Stromverbrauch bis 2030 mindestens 50 und 2050 mindestens 80 Prozent sein.

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Einspeisemanagement

Um die Netze nicht zu überlasten, müssen die unsteten Energiequellen Wind und Solar gesteuert werden. So müssen Windräder bei starkem Wind abgeschaltet werden. Dabei wird versucht, die Stromabnahme zu steuern, indem man solche Verbraucher abschaltet, die ihre Energie problemlos auch zu einem andren Zeitpunkt beziehen könnten.

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Emissionshandel

Mit dem Instrument des Emissionshandels soll der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden. In Europa gibt ein es solches System seit 2005. Dabei wird zunächst eine Gesamtmenge an Kohlendioxid, die von allen Teilnehmern des Handelssystems gemeinsam ausgestoßen werden darf, unter den EU - Staaten verbindlich festgelegt. Danach können die einzelnen Teilnehmer, in der Regel die Unternehmen, das Recht über Zertifikate erwerben, eine bestimmte Menge Kohlendioxid auszustoßen. Die Unternehmen können aber auch ihre erworbenen Zertifikate jederzeit untereinander kaufen oder verkaufen. Allerdings sind die Preise für die Emissionszertifikate seit langer Zeit viel zu niedrig, weil die Zahl der zu Beginn kostenlos ausgegebenen Zertifikate viel zu groß war. So bekam die deutsche Wirtschaft deutlich mehr Zertifikate zugeteilt, als sie Kohlendioxid produziert.

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EEG - Umlage

Die Kosten für die festen Einspeisevergütungen an die Betreiber von EE - Anlagen, werden auf den Strompreis umgelegt und somit von den Stromkunden getragen. Im Grunde handelt es sich dabei um eine versteckte Subvention. Denn: Besonders energieintensive Unternehmen sind aus Wettbewerbsgründen von der Umlage befreit.

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Erneuerbare Energien

Die Bezeichnung erneuerbare Energien ist aus physikalischer Sicht nicht korrekt. Denn: Energie erneuert sich nicht, sondern fließt allenfalls nach. Deshalb wäre es besser diese Energiequelle als "Umgebungsernergie" zu bezeichnen. Sie stammt zumeist direkt oder indirekt von der Sonne ab und kann als Wind, Biomasse, Wasserkraft oder in direkter Umwandlung gewonnen werden. In diesem Zusammenhang muss noch die Geothermie für die Wärmegewinnung und die Stromerzeugung genannt werden. Während die Geothermie eine zuverlässige Energie liefert, hängen die anderen Formen von Umgebungsenergie stark vom Wetter ab. Besonders hervorzuheben ist, dass auch die Nutzung von Umgebungsenergie nicht umsonst ist. Neben den extrem hohen Kosten geht die Nutzung mit einem hohen Flächenverbrauch und einer starken Landschaftszerstörung sowie mit der Umwandlung von Naturräumen in industriell genutzte Monokulturen einher.

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FFH - Gebiet

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FNP

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Negativpreise

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Phantomstrom

Betreiber von Anlagen zur Erzeugung der sogenannten erneuerbaren Energien bekommen auch dann eine Vergütung, wenn der Strom gar nicht gebraucht und ins Netz eingespeist wird. Diese Phänomen ist ein wesentlicher Kostentreiber der Energiewende.

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Power - to- Gas

Unter "Power - to - Gas" wird ein Verfahren zur chemischen Speicherung elektrischer Energie verstanden. Dabei wird z. B. die aus der Windkraft gewonnene Elektrizität in einem mehrstufigen Prozess zu Methangas umgewandelt. Diese kann dann gespeichert und bei Bedarf in Gaskraftwerken wieder zu Strom gemacht werden. Bei diesem Vorgang der Wiederverstromung gehen allerdings 50 bis 70 Prozent der anfangs einsetzten Energie verloren.

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Privilegierung

Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist in Deutschland das Bauen im Außenbereich, also abseits von geschlossenen Siedlungsgebieten, grundsätzlich verboten. Davon ausgenommen sind nur "privilegierte" Bauvorhaben wie die Errichtung von land- und forstwirtschaftlichen Gebäuden. Seit 1997 zählen auch Windkraftanlagen zu den privilegierten Bauvorhaben im Außenbereich.

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Repowering

Unter Repowering versteht man den Abriss und Neubau von Windrädern in einem Windpark. Nach 20 Jahren fallen die Windräder laut Gesetz aus der Förderung durch das EEG und müssten ihren Strom nun am freien Markt verkaufen. Um auch weiterhin in den Genuss der von der Allgemeinheit finanzierten EEG-Subvention kommen zu können, gehen viele Betreiber daher den Weg des Repowering.

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TA Lärm

Die Vorschrift zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche wird als "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" - kurz TA Lärm bezeichnet.

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Versorgungssicherheit

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