Windenergie – OVG Münster wendet neue Rechtslage unverzüglich an
In einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster wurden die Vorgaben der Gesetzesnovellen für Erneuerbare Energien im Städtebaurecht (§ 249 Abs. 10 BauGB) direkt angewandt. Auch laufende Verfahren, die bereits vor Inkrafttreten der BauGB-Novelle angestoßen wurden, profitieren von dieser neuen Rechtslage.
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