Oberverwaltungsgericht NRW: Artenschutz im Licht der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes
Im Bereich des Genehmigungsrechts hat das OVG Münster eine Entscheidung getroffen, die sich mit der besonderen Bedeutung der erneuerbaren Energien i.S.d. § 2 EEG 2023 und mit den Rechtswirkungen der Vorschrift im Rahmen der Abwägung mit den Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNSchG) auseinandersetzt. In dem Urteil werden unter anderem die Sondervorschriften zur artenschutzrechtlichen Prüfung sowie die Regelungen zu fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen behandelt. https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2022/22_A_1184_18_Urteil_20221129.html.
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