Genehmigung für Windkraftanlagen im Vogelschutzgebiet „Westerwald“ außer Vollzug gesetzt

Pressemitteilung Nr. 9/2026: Zwei Windenergieanlagen (WEA) im Vogelschutzgebiet „Westerwald“ dürfen zunächst nicht errichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Datum
30.05.2026
Autor
AGW
Kategorie
Anhänge
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Quellen
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lesen auf ovg.justiz.rlp.de

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