Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen:Eilantrag eines Gleitschirmfliegervereins gegen Windenergieanlage erfolglos

Der Eilantrag eines Drachen- und Gleitschirmfliegervereins aus dem Hochsauerland­kreis gegen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windenergieanlage im südlichen Außenbereich von Meschede hat keinen Erfolg. Das hat das erstinstanzlich zuständige Oberverwaltungsgericht heute entschieden.

Datum
25.03.2026
Autor
AGW
Kategorie
Anhänge
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Quellen
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lesen auf www.ovg.nrw.de

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