XXL-Windrad in Sachsen wird nach nur 2,5 Jahren abgebaut

Gerade erst gebaut, jetzt schon wieder weg: Ein XXL-Windrad in Oberwiera wird nach Lärmproblemen abgebaut. Was steckt hinter dem plötzlichen Rückzug? Im Anschluss an diesem Bericht ein Kommentar zur gängigen Lärmmessung von Rechtsanwalt Thomas Mock.

Datum
23.06.2026
Autor
AGW
Anhänge
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Quellen
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lesen auf www.focus.de
Dazu ein Kommentar von RA Thomas Mock:
Anlässlich des Abbaus der Windanlage in Oberwiera (Vestas 6 MW) und der Probleme der beiden Windanlagen in Uhingen-Baiereck, Windpark Königseiche (zwei Nordex N 149) wegen erheblicher Lärmprobleme und vieler ähnlicher Lärmprobleme an anderen Standorten darf ich auf folgende Zusammenhänge hinweisen: diese Probleme kommen nicht überraschend. Sie hängen damit zusammen, dass die Windlobby es vor einiger Zeit geschafft hat, dass Lärmmessungen (Abnahmemessungen) nach Errichtung der Anlagen abgeschafft bzw. ersetzt wurden, weil solche Messungen so schwierig seien. Die Lösung der Windlobby war, dass Ersatzmessungen des örtlichen verwendeten Anlagentyps an anderen – nie vergleichbaren Orten – möglich sein sollten, die dann vor Ort analog gelten durften. Da die Gerichte diese praxisfremde und m.E. nicht mit der TA-Lärm vereinbarende „Lösung“ durchgewunken haben, haben die Behörden die Lösung nicht nur überall in die Genehmigungen übernommen, sondern sind dann auch Lärmbeschwerden häufig nicht nachgegangen, da ja die Lärm-Werte an anderen Orten mit stets anderen Rahmenbedingungen angeblich eingehalten wurden, obwohl die Standorte nie vergleichbar sind und generell der Einzelfall Gegenstand der Prüfung und Messung sein muss. Diese Diskrepanz ist durch die immer größere Nähe zur betroffenen Wohnbebauung der immer leistungsstärkeren Windanlagen beträchtlich geworden. Hinzu kommt, dass die Messtechnik in den letzten 20 Jahren erhebliche Fortschritte gemacht hat und die Behauptung der Windlobby über schwierige Messmöglichkeiten in Oberwiera und Baiereck bestens widerlegt wurden. Es geht also im Kern darum, dass Behörden und Gerichte wieder die TA-Lärm so anwenden wie sie formuliert ist. Als Einzelfallüberprüfung der tatsächlichen (nächtlichen)  Lärmsituation vor Ort durch eine individuelle ortsbezogene Abnahmemessung und keine Akzeptanz entgegen der TA-Lärm durch Ersatzmessungen andernorts. Und die Behörden müssen Lärmbeschwerden ernsthaft nachgehen, z.B. durch Offenlegung der data-logs als erstes Indiz. Ich gehe davon aus, dass bei strenger Anwendung der TA-Lärm viele Lärmüberschreitungen aufgedeckt werden.

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