Windkraft: neues Urteil aus Frankreich - Schallgeschädigte klagen erfolgreich - Wattenrat Ostfriesland - unabhängiger Naturschutz für die Küste
In Frankreich gibt es mehrere Urteile im Sinne der Anlieger: Bereits 2021 stellte ein Appellationsgericht in Toulouse fest, dass der Betrieb von sechs Anlagen in einer Entfernung von 700 m bis 1.300 m zu Veränderungen des Gesundheitszustandes geführt habe, zurückzuführen auf tieffrequenten Schall der Anlagen. Die beiden Kläger berichteten über Kopfschmerzen, schmerzhafter Druck auf den Ohren, Schwindel, Müdigkeit, Herzrasen, Tinnitus oder Übelkeit.
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