Regionalplan Windkraft: Was können wir dagegen tun?

Unsere AG-W Mitglied Manfred Kanzler hat einen Leitfaden Rechtsmittel gegen "Windenergieplanung und -genehmigung" zusammengestellt.

Datum
04.01.2026
Autor
AGW
Anhänge
Quellen
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Zusammenfassend hebt er hervor:

(1) Eine Normenkontroll-Klage vor dem OVG Münster wird die Projektierer nicht davon abhalten, Fakten zu schaffen, also einfach zu bauen, solange der Beschluss nicht für ungültig erklärt wurde. Abbrechen müssen sie die Windräder selbst im Erfolgsfall (für uns) nicht.

(2) Es muss zusätzlich jedes einzelne Genehmigungsverfahren beklagt werden.

(3) Kommunen und Naturschutzverbände dürfen immer klagen, und zwar auch in einer Kläger-Gemeinschaft, was natürlich das Kostenrisiko für die einzelne Gemeinde drastisch reduziert.

(4) Naturschutzverbände (z.B. NABU) haben ein »Kostenprivileg«, sie zahlen nur den eigenen Anwalt, nicht aber Gerichtskosten oder den Gegenanwalt.

(5) Auf jeden Fall sollten sehr detaillierte »Rügen« gegenüber der Bezirksregierung schriftlich vorgebracht werden (am besten von den Kommunen, wie bereits in den Resolutionen). Die werden zwar keinen Meinungsumschwung bewirken, bessern aber die Chancen im Hauptverfahren.

Der „Leitfaden“ ist im Anhang beigefügt.

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