Regierung lernt nicht aus alten Fehlern bei RED III-Umsetzung

Täglich grüßt das Murmeltier: Bereits 2024 bemühte sich die vorherige Regierung die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) jeweils für Wind an Land und auf See umzusetzen. Die RED III regelt, dass Umweltprüfungen bei der Genehmigung von erneuerbaren Energien in ausgewählten Gebieten, sogenannten Beschleunigungsgebieten entfallen. Entscheidend bei der Auswahl der Beschleunigungsgebiete ist aus Sicht des europäischen Gesetzgebers, dass ausschließlich ökologisch unkritische Gebiete ausgewählt werden und Behörden auf Grundlage vorhandener Daten wirksame Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Arten und Lebensräume anordnen können.

Datum
13.08.2025
Autor
AGW
Anhänge
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Quellen
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