RA Thomas Mock kritisiert Habecks Äußerungen zum Co2 Preis scharf

„Auch ein sozialer Ausgleich für den steigenden CO₂-Preis sei im Haushaltsplan enthalten", so Habeck in einem Interview mit t- online über das die Frankfurter Rundschau (vgl. Anlage) berichtet. "Wir haben die EEG-Umlage abgeschafft, darüber fließen nächstes Jahr 85 Prozent der Einnahmen aus dem CO₂-Preis direkt an die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft zurück. Das ist ein Klimageld über den Strompreis.“ Einen Großteil des Unmuts über diese Mehrbelastung führt Habeck auf „eine gewisse Vergesslichkeit“ zurück. Immerhin kehre die Ampel nur zu den Plänen der unionsgeführten Großen Koalition zurück. Rechtsanwalt Thomas Mock nimmt hierzu kritisch Stellung.

Datum
21.12.2023
Autor
AGW
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Quellen

Habeck leidet unter einer gewissen Vergesslichkeit. Denn die hohen CO2-Kosten im BEHG, auf die Habeck mit Blickrichtung große Koalition jetzt verweist, sind durch Druck der Grünen über ihre Bundesrat-Blockade-Mehrheit so hoch festgesetzt worden. Die Union hatte ursprünglich niedrigere Kosten festgesetzt.

Habeck („wir“) hat die EEG-Umlage nicht abgeschafft. Sie nennt sich jetzt nur anders. Die Bürger müssen die EEG-Kosten in gleichem Umfang zwangsfinanzieren wie bis zum 30.06.22.

Denn seit dem 01.07.22 werden die EEG -Kosten aus dem KTF-Fonds finanziert. Der KTF-Fonds wiederum bekommt sein Geld aus den CO2-Kosten des ETS 1 (EU-ETS) und dem ETS 2 (BEHG).

Im BEHG werden auf Öl, Benzin, Diesel und Gas ab 01.01.24 45 EurotCO2 erhoben. Diese CO2-Kosten zahlen also zwangsweise alle Endverbraucher, die Öl, Benzin, Gas oder Diesel kaufen. Diese Einnahmen fließen in den KTF.

Im EU-ETS werden auf Strom derzeit ca 70 Euro/tCO2MWh zwangsweise erhoben bzw. dieser CO2-Preis im Strompreis eingepreist. Er wird als Teil der Produktionskosten definiert und ist vor dem Handel mit Strom an der EEX schon eingepreist.

Der CO2-Preis im Strom wird deshalb nicht gesondert ausgewiesen.

Deshalb leider der Strom und seine Kostenzusammensetzung unter erheblicher Intransparenz. Dieser Preis lag schon bei knapp 100EurotCO2. 2018 lag er noch bei unter 5 EurotCO2. Diese CO2-Kosten im Strom zahlen also zwangsweise alle Endverbraucher, die Strom kaufen.

Damit bleibt der Endverbraucher zwangsverpflichtet das EEG zu 100% zwangs zu finanzieren. Finanzierungsquelle ist nur formal nicht mehr das EEG, sondern der KTF. Verpflichtet ist in beiden Fällen der (überwiegend)  private Energieendnutzer. Große Teile der Industrie zahlt nur geringe Kosten-Anteile, das sie durch die „besondere Ausgleichsregelung“ fast seit Beginn des EEG weitgehend entlastet ist. Daran hat sich seit der Systemumstellung, dem 01.07.22, kaum etwas geändert.

Habecks Behauptung, durch die Abschaffung der EEG-Umlage „fließen nächstes Jahr 85 Prozent der Einnahmen aus dem CO₂-Preis direkt an die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft zurück. Das ist ein Klimageld über den Strompreis.“ entspricht folglich nicht den Fakten. Denn diese 85% aus dem CO2-Preis werden die Bürgerinnen und Bürger gezwungen über die im Strom wie auch Öl, Diesel, Benzin und Gas eingepreisten und diese Energie teurer machenden  CO2-Kosten zu erhöhten Produkt(Strom)kosten zu kaufen.

Das Geld (CO2-Kosten; formale Abschaffung der EEG-Umlage) fließt also nicht direkt an die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft zurück. Das ist deshalb kein Klimageld über den Strompreis. Das ist vielmehr eine Lüge. Eine von Habecks vielen Tricklügen um sich im Schein falscher Narrative und falschen Framings zu sonnen. Stattdessen ist er mit dieser Lüge angetreten und sie wird mit jedem Tag teurer.

Eine Quelle

Nr. Titel/URL Autor Verlag Jahr Seite
1   https://www.fr.de/politik/agrardiesel-habeck-verte...   [Aufgerufen am 01.01.1970]

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