Kabinett beschließt Beschleuniger für Wind- und Netzausbau - EU-Notfallverordnung wird umgesetzt – Verfahren werden noch mal schneller

Damit werden die Vorgaben der Vogelschutz-, Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie zur artenschutzrechtlichen Prüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Anwendungsbereich der Verordnung außer Kraft gesetzt.

Datum
31.01.2023
Autor
AGW
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Quellen
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lesen auf www.bmwk.de

Die Formulierungshilfe finden Sie im Anhang.

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