Der Ausbaudruck durch Windkraft bleibt hoch - Eine Einschätzung von Manfred Kanzler zur EEG - Novelle
Und das ist die Analyse:
1. Reaktionen auf die Subventionskritik: Marktintegration statt Ausbaustopp
Der Kabinettsbeschluss erfüllt die Forderung von Kritikern nach einem Ende der Windkraftförderung nicht. Er setzt stattdessen auf eine stärkere Marktintegration und Kostenbegrenzung bei Spitzenlasten:
- Gegen Überförderung (Contracts for Difference): Einführung eines zweiseitigen Marktprämienmodells inklusive Clawback-Mechanismus. Erwirtschaften Windparks bei hohen Strompreisen Übergewinne, wird Geld an den Staat zurückgezahlt.
- Kein uneingeschränkter Ausgleich bei Netzengpässen: Betreiber im Bereich ausgewiesener Engpassgebiete müssen künftig für bis zu 20 % ihrer Strommenge auf Entschädigungen bei netzbedingten Abregelungen verzichten.
- Begrenzung von Einspeisespitzen (70-%-Regel): Ab 2027 dürfen Neuanlagen bundesweit nur noch maximal 70 % ihrer Kapazität gleichzeitig ins Netz einspeisen. Das spart Milliarden beim Netzausbau und setzt Anreize für Großspeicher direkt am Windpark (Co-Location).
2. Auswirkungen auf das Ausbautempo der Windenergie
Eine Zügelung des Zubaus findet nicht statt – der Rahmen wird sogar erweitert:
- Mengenaufwuchs: Im EEG werden 12 GW zusätzliche Ausschreibungsmengen für Wind an Land verankert, die bis 2030 wirksam werden sollen.
- Geografische Steuerung (Süd-Bonus): Zur Entlastung der Nord-Süd-Netze wird der Korrekturfaktor im Referenzertragsmodell für die gesetzlich definierte Südregion (u. a. Bayern, BW, Teile von RLP/Hessen) von 1,55 auf 1,65 angehoben. Das fördert gezielt den Ausbau im Süden.
3. Konkrete Folgen für den Kreis Euskirchen (NRW)
| Bereich | Auswirkung im Kreis Euskirchen |
| Süd-Korrekturfaktor (1,65) | Gilt nicht für Euskirchen. Da NRW rechtlich nicht zur EEG-„Südregion“ zählt, profitieren hiesige Standorte nicht von dieser spezifischen Extra-Förderung. |
| Kommunale Einnahmen | Direktes Plus für Euskirchener Gemeinden. Die Anhebung der Akzeptanzabgabe von 0,2 auf 0,3 ct/kWh spült je modernem Windrad ca. 30.000 bis 45.000 € pro Jahr in die Kassen der Standortgemeinden (z. B. Dahlem, Blankenheim, Schleiden). Ist aber noch nicht zwingend vorgeschrieben. Zahlt das weiterhin der Stromverbraucher? |
| Park-Layout und Speicher | Änderung der Bauplanungen. Neue Windparks im Kreis müssen ab 2027 auf die 70-%-Einspeisebegrenzung ausgelegt und voraussichtlich mit Batteriespeichern kombiniert werden. |
| Umsetzungs-
druck |
Hohe Dynamik bleibt bestehen. In Kombination mit den ausgewiesenen Flächen im Regionalplan Köln und den zusätzlichen 12 GW Bundesziel wird die Realisierung von Projekten im Kreis Euskirchen konsequent fortgeführt. |