Aktueller Zeitplan für den Ausbau der Windkraft im Regierungsbezirk Köln liegt jetzt vor

Am vergangenen Freitag, den 16.05.25, wurde dem Regionalrat ein aktualisierter Zeitplan für den Teilplan Erneuerbare Energien vorgelegt. Einige Anmerkungen von unserem Mitglied Dr. Ralf Hoffmann.

Datum
24.05.2025
Autor
AGW
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Quellen
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Die Sichtung der mehr als 2.500 Einwendungen gegen die 1. Offenlage bis zum 13.02.25 ist nicht vollständig bis zum 31.03.25 abgeschlossen gewesen. Noch im April war von der Verwaltung zu erfahren, dass die Sichtung noch andauert.
Wegen der ausbleibenden Stellungnahme der Bundeswehr zur Höhenbegrenzung war im April rechtlich abgeklärt worden, ob zusätzlich die Übernahme kommunaler Flächen, die bereits für Windanlagen genutzt werden aber nicht im Entwurf der 1. Offenlage des Teilplans enthalten waren, in die Windenergiebereichsfläche eingerechnet werden können.
Danach wurde eine Umweltprüfung dieser kommunalen Flächen begonnen, die am 07. Juli vorliegen soll. Die AG – W hatte in der Stellungnahme zur 1. Offenlage bereits gefragt, warum nicht die ca 3.000 ha an Flächen, die bereits von den Kommunen durch FNP für Windanlagen vorgesehen sind, nicht einberechnet worden sind. Sicher werden nicht sämtliche Flächen den Kriterienkatalog erfüllen aber schon daraus wird sich eine Änderung der Flächenbereiche ergeben.
Die Antwort der Bundeswehr werde am 16.04. von der Bez. Reg. erhalten. Also erst nach Ablauf der Frist der 1. Offenlage.
Eine zweite Offenlage ist notwendig- wie mitgeteilt ist diese vom 07.07.25 bis zum 07.08.25 vorgesehen. Dieser Zeitraum liegt nur in der ersten Woche außerhalb der Sommerferien.
Am 27.06. wird der Regionalrat durch öffentlich einsehbare Sitzungsunterlagen über die bisherigen Ergebnisse und Erkenntnisse der Planung Teilplan EE informiert und damit die Unterlagen über einen Aufstellungsbeschluss bereitgestellt. Erwartet wird in den Unterlagen auch ein Vergleich über die Änderungen von der ersten zur zweiten Offenlage.
Am 04.07. ist der Beschluss des Regionalrats über die zweite Offenlage vorgesehen, die dann drei Tage später beginnen soll. Der 04.07. ist im Sitzungskalender nur als Sitzung des Ältestenrats vorgesehen und wird zu einer Sitzung des gesamten Rates geändert. Es fällt auf, dass den Ratsmitgliedern nur eine Woche Zeit zur Sichtung der Sitzungsunterlagen bleiben soll.
Ab dem 07.08.25 soll die Sichtung der Stellungnahmen zur zweiten Offenlage erfolgen, damit spätestens am 05.12 der Regionalrat über öffentlich einsehbare Unterlagen über den Vorschlag des Teilplans EE  informiert wird. Dieser Plan soll  am 19.12. 25 durch einen Feststellungsbeschluss des Regionalrates und nach der Bekanntmachung im Amtsblatt rechtkräftig werden.

Fazit: Ein sehr ambitionierter Plan.

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