Dahlem IV - OVG Münster zum Entfallen der aufschiebenden Wirkung, zu den artenschutzrechtlichen Ausnahmetatbeständen und zur Relevanz der Energiewende und der Windenergie

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster (Beschl. v. 12.03.2021 - 7 B 8/21 - ) hatte im Rahmen einer Beschwerde zu entscheiden, ob die vom VG Aachen wiederhergestellte aufschiebende Wirkung der Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen eine erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betreib von fünf Windenergieanlagen aufrecht zu erhalten ist. Die Beschwerde gegen den Beschluss des VG Aachen (Beschl. v. 18.12.2020 - 6 L 327/20 - ) hatte Erfolg. Die nach § 80 Abs. 5 VwGO zu erfolgende Interessenabwägung falle zugunsten des Vorhabenträgers aus, so dass der Antrag der Umweltvereinigung auf „Wiederherstellung“ der aufschiebenden Wirkung abzulehnen ist.

Datum
22.03.2021
Autor
AGW
Kategorie
Anhänge
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Quellen
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lesen auf www.maslaton.de

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