Widerspruch gegen drei weitere Windindustrieanlagen – Verstoß gegen Europarecht | Naturschutzinitiative e.V.

Niedersachsen / Die NI hat gegen die Genehmigung von drei weiteren Windindustrieanlagen im Landkreis Uelzen (Nienwohlde) Widerspruch eingereicht. Unserer Auffassung nach verstößt der neu geschaffene § 45b des Bundesnaturschutzgesetzes gegen Artikel 5 und 9 der europäischen Vogelschutzrichtlinie.

Datum
14.03.2025
Autor
AGW
Anhänge
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Quellen
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