EU-Kommission stellt klar: Behörden zuständig für Artenschutz an Windenergieanlagen

CPLT(2023)01271 – klingt wie ein Geheimcode, ist aber das Aktenzeichen der NABU-Beschwerde von 2023 an die EU-Kommission zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). In der Beschwerde hatten wir gestützt durch ein Rechtsgutachten dargelegt, dass die vielfach mit „Osterpaket” bezeichnete Gesetzesänderung, die Sonderregelungen zur Genehmigung von Windenergieanlagen enthält, gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie verstößt. Nun haben wir endlich Antwort erhalten.

Datum
13.08.2025
Autor
AGW
Anhänge
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Quellen
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lesen auf blogs.nabu.de

Mehr zu der ursprünglichen Beschwerde der Naturschutzverbände vgl. auch

Bundesregierung priorisiert Windkraft auf Kosten des Artenschutzes – Ein Überblick

 


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