EU-Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland - EU-Kommission rührt sich bisher nicht!

Am 15.05.2023 hatte die Naturschutzinitiative E.V. (NI) durch den renommierten Umweltrechtler Dr. Rico Faller (Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe) eine EU-Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, da die Bundesrepublik Deutschland laut des von der NI beauftragten Rechtsgutachtens „systematisch“ gegen EU-Recht verstößt.

Datum
03.02.2024
Autor
AGW
Anhänge
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Quellen

In ihrem Rundbrief vom 02. Februar 2024 führt die NI hierzu weiter aus: „Obwohl der normale Fortgang einer EU-Beschwerde vorsieht, dass dem Beschwerdeführer nach zwei Monaten erste Ergebnisse der Prüfung übermittelt werden, ist dies bisher nicht geschehen. Bereits Anfang November schrieb die NI daher die EU-Kommission an, um an die noch nicht erfolgte Rückmeldung zu erinnern. Daraufhin geschah nichts – außer einer formellen Lesebestätigung unseres Erinnerungsschreibens. Haben wir etwa in ein großes Wespennest gestochen?

Nun hat die NI Herrn Rechtsanwalt Dr. Rico Faller beauftragt, die EU-Kommission erneut an die noch ausstehende Prüfung bzw. Rückmeldung zu erinnern.

Die aktuell immer grotesker werdende Aushebelung des Naturschutzes in der Gesetzgebung, welche einst dem Schutz der Natur- und Lebensräume in unserem Land dienen sollte, lassen es nicht zu, an dieser Stelle locker zu lassen. Wir müssen nicht bis in den tropischen Regenwald schauen – auch in diesem Land ist es bereits fünf nach zwölf. Wir haben keine Zeit mehr, tatenlos zuzuschauen, wie mit Hilfe der aktuellen Regierung letzte Refugien zerstört werden, die über Generationen hinweg nicht mehr wiederherzustellen sind“.

Das Rechtsgutachten ist unten verlinkt.

 

Eine Quelle

Nr. Titel/URL Autor Verlag Jahr Seite
1   https://naturschutz-initiative.de/images/PDF2023/2...   [Aufgerufen am 03.02.2024]

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