Bundesverband für Fledermauskunde Deutschland e.V. (BVF) äußert sich kritisch zur „EU-Notfallverordnung“
„Der BVF stellt hierzu fest, dass die EU-Notfallverordnung eine einseitige Priorisierung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise darstellt. Somit erfolgt die Bekämpfung der Klimakrise faktisch auf Kosten der Maßnahmen zur Bekämpfung der Biodiversitätskrise. Für eine solche Priorisierung existiert weder eine wissenschaftliche Grundlage noch ist sie mit völkerrechtlichen Abkommen oder dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbar.“
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