Der Ausbaudruck durch Windkraft bleibt hoch - Eine Einschätzung von Manfred Kanzler zur EEG - Novelle

Der Beschluss bremst die Windkraft nicht aus, sondern bindet sie strammer an den Strommarkt und das Netz an. Für den Kreis Euskirchen bedeutet dies: Der Ausbaudruck über den Regionalplan bleibt hoch, die Einnahmen für die Kommune steigen, und die technische Planung neuer Windparks verändert sich durch die Speicher- und Einspeisevorgaben ab 2027 grundlegend.

Datum
02.08.2026
Autor
AGW
Anhänge
--
Quellen
--

Und das ist die Analyse:

1. Reaktionen auf die Subventionskritik: Marktintegration statt Ausbaustopp

Der Kabinettsbeschluss erfüllt die Forderung von Kritikern nach einem Ende der Windkraftförderung nicht. Er setzt stattdessen auf eine stärkere Marktintegration und Kostenbegrenzung bei Spitzenlasten:

  • Gegen Überförderung (Contracts for Difference): Einführung eines zweiseitigen Marktprämienmodells inklusive Clawback-Mechanismus. Erwirtschaften Windparks bei hohen Strompreisen Übergewinne, wird Geld an den Staat zurückgezahlt.
  • Kein uneingeschränkter Ausgleich bei Netzengpässen: Betreiber im Bereich ausgewiesener Engpassgebiete müssen künftig für bis zu 20 % ihrer Strommenge auf Entschädigungen bei netzbedingten Abregelungen verzichten.
  • Begrenzung von Einspeisespitzen (70-%-Regel): Ab 2027 dürfen Neuanlagen bundesweit nur noch maximal 70 % ihrer Kapazität gleichzeitig ins Netz einspeisen. Das spart Milliarden beim Netzausbau und setzt Anreize für Großspeicher direkt am Windpark (Co-Location).

2. Auswirkungen auf das Ausbautempo der Windenergie

Eine Zügelung des Zubaus findet nicht statt – der Rahmen wird sogar erweitert:

  • Mengenaufwuchs: Im EEG werden 12 GW zusätzliche Ausschreibungsmengen für Wind an Land verankert, die bis 2030 wirksam werden sollen.
  • Geografische Steuerung (Süd-Bonus): Zur Entlastung der Nord-Süd-Netze wird der Korrekturfaktor im Referenzertragsmodell für die gesetzlich definierte Südregion (u. a. Bayern, BW, Teile von RLP/Hessen) von 1,55 auf 1,65 angehoben. Das fördert gezielt den Ausbau im Süden.

3. Konkrete Folgen für den Kreis Euskirchen (NRW)

Bereich Auswirkung im Kreis Euskirchen
Süd-Korrekturfaktor (1,65) Gilt nicht für Euskirchen. Da NRW rechtlich nicht zur EEG-„Südregion“ zählt, profitieren hiesige Standorte nicht von dieser spezifischen Extra-Förderung.
Kommunale Einnahmen Direktes Plus für Euskirchener Gemeinden. Die Anhebung der Akzeptanzabgabe von 0,2 auf 0,3 ct/kWh spült je modernem Windrad ca. 30.000 bis 45.000 € pro Jahr in die Kassen der Standortgemeinden (z. B. Dahlem, Blankenheim, Schleiden). Ist aber noch nicht zwingend vorgeschrieben. Zahlt das weiterhin der Stromverbraucher?
Park-Layout und Speicher Änderung der Bauplanungen. Neue Windparks im Kreis müssen ab 2027 auf die 70-%-Einspeisebegrenzung ausgelegt und voraussichtlich mit Batteriespeichern kombiniert werden.
Umsetzungs-

druck

Hohe Dynamik bleibt bestehen. In Kombination mit den ausgewiesenen Flächen im Regionalplan Köln und den zusätzlichen 12 GW Bundesziel wird die Realisierung von Projekten im Kreis Euskirchen konsequent fortgeführt.


Diese Seite teilen
Headline

here be text