Windkraft: neues Urteil aus Frankreich - Schallgeschädigte klagen erfolgreich - Wattenrat Ostfriesland - unabhängiger Naturschutz für die Küste

In Frankreich gibt es mehrere Urteile im Sinne der Anlieger: Bereits 2021 stellte ein Appellationsgericht in Toulouse fest, dass der Betrieb von sechs Anlagen in einer Entfernung von 700 m bis 1.300 m zu Veränderungen des Gesundheitszustandes geführt habe, zurückzuführen auf tieffrequenten Schall der Anlagen. Die beiden Kläger berichteten über Kopfschmerzen, schmerzhafter Druck auf den Ohren, Schwindel, Müdigkeit, Herzrasen, Tinnitus oder Übelkeit.

Datum
06.02.2026
Autor
AGW
Anhänge
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Quellen
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