Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln - Zweiter Planentwurf 2025 | Beteiligung NRW Bezirksregierung Köln
Der Regionalrat für den Regierungsbezirk Köln hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2025 auf Grundlage des von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten zweiten Planentwurfs das zweite Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien beschlossen.
Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien umfasst den gesamten Regierungsbezirk Köln.
Vom 7. Juli 2025 bis zum 7. August 2025 besteht die Möglichkeit, u.a. hier über das Portal Beteiligung.NRW, zu den geänderten Planinhalten Stellung zu nehmen.
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