Gericht erklärt Änderungen am Landesentwicklungsplan in weiten Teilen für unwirksam

Im Rechtsstreit um den Landesentwicklungsplan hat sich der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land NRW durchgesetzt. Nach mündlicher Verhandlung hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes NRW dem Normenkontrollantrag der Umweltschützer in weiten Teilen stattgegeben. Etliche Regelungen der noch von der früheren CDU/FDP-Landesregierung verabschiedeten Verordnung zur Änderung des Landesentwicklungsplans wurden für unwirksam erklärt. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Datum
08.05.2024
Autor
AGW
Kategorie
Anhänge
Quellen
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lesen auf www.bund-nrw.de

Das Urteil im Wortlaut ist als Anlage beigefügt.

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