Neues vom OVG Münster: Windenergie übertrumpft Denkmalschutz
Das OVG Münster hat festgestellt, dass der Ausbau von Windkraft regelmäßig Vorrang vor denkmalrechtlichen Belangen hat. In einem konkreten Fall, in dem eine Windenergieanlage in der Nähe eines denkmalgeschützten Wasserschlosses geplant war, entschied das Gericht für das Windenergieprojekt. Die Entscheidung basiert auf § 2 EEG. Welche Bedeutung das Urteil hat und was dies für künftige Gerichtsentscheidungen bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Dr. Oliver Frank.
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