OVG NRW: Besonderer Artenschutz – Beschädigungsverbot – Windenergieanlagen und Mornellregenpfeiffer

Die Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen (- OVG NRW, Urt. v. 29.11.2022 – 22 A 1184/18 -) betrifft eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung von 11 Windenergieanlagen (WEA). Der Vorhabenstandort sowie die ihn umliegenden Flächen werden vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Neben den Arten Rotmilan, Wachtel und Wiesenweihe sind vor allem Mornellregenpfeifer, die den Vorhabenstandort und die ihn umliegenden Flächen als Rastplätze nutzten, artenschutzrechtlich betroffen. Die Mornellregenpfeifer zeigen gegenüber WEA ein Meideverhalten und würden daher die Rastplätze um den Vorhabenstandort aufgeben. Rechtlicher Maßstab ist unter anderem das Beschädigungsverbot in § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. Ein Beitrag von Jan Sereda-Weidner, LL.M., Kassel erschienen im INDUR Schnellbrief Nr. 237 März/April 2023, 89 - 93

Datum
13.04.2023
Autor
AGW
Kategorie
Anhänge
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Quellen

Eine Quelle

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1   https://idur.de/wp-content/uploads/2023/04/2023-ID...   [Aufgerufen am 13.06.2023]

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