OVG NRW: Besonderer Artenschutz – Beschädigungsverbot – Windenergieanlagen und Mornellregenpfeiffer
Die Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen
(- OVG NRW, Urt. v. 29.11.2022 – 22 A 1184/18 -) betrifft eine immissionsschutzrechtliche
Genehmigung von 11 Windenergieanlagen
(WEA). Der Vorhabenstandort sowie die ihn umliegenden Flächen werden vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Neben den Arten Rotmilan,
Wachtel und Wiesenweihe sind vor allem Mornellregenpfeifer, die den Vorhabenstandort und die ihn
umliegenden Flächen als Rastplätze nutzten, artenschutzrechtlich betroffen. Die Mornellregenpfeifer
zeigen gegenüber WEA ein Meideverhalten und
würden daher die Rastplätze um den Vorhabenstandort aufgeben. Rechtlicher Maßstab ist unter
anderem das Beschädigungsverbot in § 44 Abs. 1
Nr. 3 BNatSchG. Ein Beitrag von Jan Sereda-Weidner, LL.M., Kassel erschienen im INDUR Schnellbrief Nr. 237
März/April 2023, 89 - 93