Programmbeschwerde wegen des unsäglichen "frontal" - Beitrags zum Rotmilan
Aus der Programmbeschwerde an das ZDF:
„Sie kennen die Rechtsprechung, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, dass die Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen der Wahrheit verpflichtet ist. Dagegen hat die Berichterstattung im frontal-Betrag „Rotmilan gegen Windkraft: Das Märchen vom bedrohten Greifvogel“! aus meiner und vieler anderer Sicht verstoßen. Dass der Rotmilan durch Windkraftanlagen gefährdet ist und dieses nach der Sendungs-Ankündigungs-Überschrift ein „Märchen“ soll, entspricht nicht der Wahrheit und den Fakten.“
„Wenn Herr Moll wiederholt als „Kronzeugen“ für die ungefährliche Windkraft ausgerechnet Herrn Lackmann von Westfalenwind zu Wort kommen lässt, der Vogelschützer, die unter seinen Windrädern im Paderborner Land nach Schlagopfern suchen, vertreiben lässt, ist das für informierte Zuschauer ein weiteres Zeichen der Einseitigkeit. Niemand ist gehindert, Windkraft als Beitrag gegen die Klimawende zu sehen – dazu gehöre grundsätzlich auch ich – und gleichzeitig den Rotmilan und zu dessen Schutz (sehr selten!) klagende Naturschutzverbände als Verhinderer des Kampfes gegen die Klimawende zu desavouieren, darf für seine Weltanschauung aber nicht die Basis einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt missbrauchen“, schreibt Heinz Kowalski an den ZDF-Fernsehrat und den Intendanten des ZDF.
Lesen Sie hier die vollständige Programmbeschwerde von Heinz Kowalski in der Anlage.
Quelle: Naturschutzinitiative e.V. (NI), Rundbrief vom 18.03.2022